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Bildungsimpulse Bischof
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Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Teilnahme an Sachkundelehrgängen und Modulen zum Berufsbetreuer.

Bildungsimpulse Bischof UG (haftungsbeschränkt) – nachfolgend „Veranstalter" genannt –

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Lehrgängen, Seminaren und Modulen (nachfolgend einheitlich „Lehrgang" genannt) zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
  2. Vertragspartner ist der im Lehrgangsvertrag bzw. Anmeldeformular genannte Teilnehmer (bzw. das dort genannte Unternehmen/Arbeitgeber als Rechnungsempfänger).
  3. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit, es sei denn, der Veranstalter hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsabschluss und Buchungsoptionen

  1. Die Darstellung der Lehrgänge auf der Webseite oder in Broschüren stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anmeldung dar.
  2. Der Teilnehmer kann sich über das bereitgestellte Anmeldeformular (postalisch oder per E-Mail) anmelden. Die Anmeldung ist ein bindendes Angebot des Teilnehmers auf Abschluss eines Lehrgangsvertrages.
  3. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder in Textform (z. B. per E-Mail oder digitale Signatur) versandte Anmeldebestätigung des Veranstalters zustande.
  4. Der Teilnehmer kann den Lehrgang flexibel als Gesamtlehrgang oder im Rahmen einer modulweisen Einzelbuchung absolvieren, sofern für die jeweiligen Einzelmodule freie Kapazitäten vorhanden sind.

§ 3 Lehrgangsgebühren und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im Lehrgangsvertrag vereinbarten Gebühren. Die Gebühren sind gemäß § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
  2. Die gemäß Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungsversuche sowie die vom Dozenten bereitgestellten digitalen Lehrgangsunterlagen sind in den Gebühren enthalten.
  3. Die Zahlung erfolgt je nach vertraglicher Vereinbarung als Einmalzahlung vor Lehrgangsbeginn, modulweise vor Beginn des jeweiligen Einzelmoduls oder in monatlichen Raten.
  4. Gerät der Teilnehmer mit Zahlungen in Höhe von mindestens zwei Raten oder mit der Gebühr für ein bereits begonnenes Modul in Verzug, ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bis zur vollständigen Zahlung vom Unterricht und von Prüfungen auszuschließen.

§ 4 Durchführung, Dozentenwechsel und Mindestteilnehmerzahl

  1. Der Unterricht wird entsprechend dem aktuellen Lehrplan durchgeführt. Die Unterrichtsinhalte und Qualifikationsziele richten sich streng nach den gesetzlichen Vorgaben der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV).
  2. Der Veranstalter schuldet die ordnungsgemäße Bereitstellung des Unterrichts sowie der vom jeweiligen Dozenten zur Weitergabe an die Teilnehmer bereitgestellten Lehrmaterialien. Ein konkreter Prüfungserfolg oder das Bestehen der behördlichen Registrierung wird ausdrücklich nicht garantiert. Das Risiko des Nichtbestehens trägt allein der Teilnehmer.
  3. Ein Anspruch auf die Durchführung durch bestimmte Dozenten besteht nicht. Der Veranstalter ist berechtigt, im Verhinderungsfall (z. B. Krankheit) qualifizierte Ersatzpersonen (Unterauftragnehmer) einzusetzen. Ein Dozentenwechsel berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt noch zur Minderung der Gebühren.
  4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Lehrgang bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 7 Personen bis zu 7 Tage vor Lehrgangsbeginn abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche (z. B. Stornogebühren für Fahrtickets) sind ausgeschlossen.

§ 5 Besondere Bestimmungen für die Online-Lehre

  1. Findet der Unterricht ganz oder teilweise als Online-Seminar statt, ist der Teilnehmer verpflichtet, auf eigene Kosten für die notwendige Hardware (PC/Laptop, Webcam, Mikrofon/Headset) und eine stabile Internetverbindung zu sorgen.
  2. Technische Störungen, die im Verantwortungsbereich des Teilnehmers oder dessen Netzanbieters liegen, berechtigen nicht zur Minderung der Lehrgangsgebühr.
  3. Zur Überprüfung der Anwesenheit (Sicherstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstunden nach der BtRegV) und zur interaktiven Mitarbeit ist der Teilnehmer verpflichtet, die Webcam während des Unterrichts einzuschalten.

§ 6 Urheberrecht und absolutes Aufnahmeverbot

  1. Alle dem Teilnehmer bereitgestellten Lehr- und Präsentationsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Teilnehmers bestimmt. Jede Vervielfältigung, digitale Weitergabe oder Veröffentlichung ist untersagt.
  2. Absolutes Aufnahmeverbot: Dem Teilnehmer ist es strikt untersagt, Video- oder Tonaufzeichnungen (Mitschnitte, Recordings, Screenshots) von den Online-Unterrichtsstunden, den Dozenten oder anderen Teilnehmern anzufertigen. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine erhebliche Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar und führt zum sofortigen Ausschluss vom Lehrgang ohne Anspruch auf Gebührenerstattung.

§ 7 Rücktritt, Kündigung und Ausschluss

  1. Ein kostenfreier Rücktritt ist bis zu 14 Tage vor Beginn des Lehrgangs (bzw. des ersten gebuchten Einzelmoduls) schriftlich möglich. Danach ist die vereinbarte Gebühr in voller Höhe zu entrichten.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  3. Der Veranstalter kann einen Teilnehmer ohne Erstattungspflicht vom Lehrgang ausschließen, wenn dieser den Unterricht nachhaltig stört, gegen das Aufnahmeverbot gemäß § 6 verstößt, wiederholt unentschuldigt fehlt oder rassistische, verfassungsfeindliche oder diskriminierende Äußerungen tätigt.

§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher

Sofern der Teilnehmer den Vertrag als Verbraucher (privat) und unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail) abschließt, steht ihm ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der separat bereitgestellten Widerrufsbelehrung.

§ 9 Haftung des Veranstalters

  1. Der Veranstalter haftet für Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Die Haftung ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schrift- oder Textform (auch via verifizierter digitaler Signatur).
  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz des Veranstalters.

Bildungsimpulse Bischof UG (haftungsbeschränkt)

Geschäftsführer: Marc Bischof · Sitz: Rheda-Wiedenbrück

Amtsgericht Gütersloh HRB 14562 · USt-IdNr. DE463257172

Stand: 21. Juli 2026

Bildungsimpulse Bischof

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